Hallo, kann ich mich trotz einer Studienplatzklage bzw. Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung in ein nicht zulassungbeschränktes Fach einschreiben - sodass ich z. B. bereits einen Bafög-Antrag stellen kann und auch bereits Anspruch auf das Semesterticket habe - und bei entsprechendem Klageerfolg mich dann exmatrikuliere und für in meinem "Wunschfach" immatrikuliere? Viele Grüße Hannes