Ich war bei der Beratung an der Uni, nachdem ich meine Ablehnung für Bachelor of Education bekommen habe. Der Berater meinte, man könne mit einer Klage mehrere Studienplätze einklagen in derselben Fachrichtung einklagen und auch einen Eilantrag (heißt das so) stellen. Bei der folgenden Beratung war ich bei jemand anderem, der meinte, dass die Gerichte bei gleichzeitiger Beantragung mehrerer Studienplätze meinen, es besteht keine Anordnungsgrund und man wird deshalb abgewiesen. Was stimmt denn nun und kann ich mich fürs Lehramt in verschiedenen Fächerkombinationen "einklagen" um dann überhaupt eine Zulassung zu bekommen? Vielen Dank!
Wir führen seit mehr als 35 Jahren regelmäßig für viele Mandanten Zulassungsverfahren durch, indem wir mehrere Hochschulen verklagen. Man kann natürlich nur einen Studienplatz annehmen (genauer: den ersten zugeteilten). In der Regel kann man bei Erhalt mehrerer Studienplätze sich den Studienplatz nicht aussuchen. Auf jeden Fall ist es Quatsch, was der zweite Studienberater gesagt hat.
Dr. Zimmerling Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeits- und Verwaltungsrecht