Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe einen Teilstudienplatz und bin im zweiten FS. Kann man jetzt schon einen Vollstudienplatz an der eigenen oder einer fremden Uni einklagen, oder muss man bis zum Physikum warten?
Stimmt es, dass man bei einer Klage zum 1. klinischen FS keine Chancen in NRW hat? Ich hätte mir Bochum etc. ausgesucht, da Bochum ja keinen Modellstudiengang mehr hat.
Eine Studienplatzklage ist in aller Regel nur möglich, wenn man keinen Studienplatz im einzuklagenden Studiengang innehat. In Ihrem Fall wird dies also nicht möglich sein. Sie sollten sich aber natürlich überall als Ortswechsler um einen Vollstudienplatz bewerben.
In der Tat sind die Prozessaussichten gegen nordrhein-westfälische Hochschulen zum 1. klinischen Semester prinzipiell als sehr schlecht zu bezeichnen.
Alexander Klein Rechtsanwaltsfachangestellter
Rechtsanwälte Dr. Brehm & Dr. Zimmerling www.zimmerling.de 0681/37940-26