Hallo zusammen, ich schreibe gerade meine Bachelorarbeit und wollte mich zum Master im kommenden Wintersemester an der TU Berlin bewerben. Dazu habe ich einen vorzeitigen Notendurchschnitt und eine ECTS Bescheinigung gebraucht (wie an vielen anderen Unis auch). Meine Uni (Uni Trier) weigert sich jedoch, mir diese Bescheinigung auszustellen, da sie ihr eigenes Punktesystem hat und sich "nicht nach jeder kleinen Uni richten" will. Somit verliere ich jetzt ein Jahr, da ich auf mein Bachelorzeugnis warten muss, um mich dann zum nächsten Wintersemester neu zu bewerben. Die einzige Möglichkeit, die es noch gibt, ist die Teilnahme am Losverfahren um einen Studienplatz an der TU Berlin. Dazu benötige ich allerdings wieder die ECTS Bescheinigung. MUSS die Uni mir nicht solch eine Bescheinigung ausstellen, da das Punktesytem Standart im Bachelor-Master-System ist? Ich weiß echt nicht weiter... Liebe Grüße Aline
Selbstverständlich ist (auch) die Universität Trier verpflichtet, eine ECTS-Bescheinigung auszustellen. Gegebenenfalls müsste man beim Verwaltungsgericht Trier den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragen. Das VG Trier entscheidet kurzfristig.
Dr. Zimmerling Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeits- und Verwaltungsrecht