ich habe mich dieses Semester für den 2-Fächer-Bachelor Erziehungswissenschaft als Zweitstudienbewerber beworben. Dies wurde abgelehnt mit der Begründung, das Ministerium für Kultur und Wissenschaft hätte für dieses Semester eine Zulassungsquote für das erste Fachsemester dieses Studienganges herausgegeben, welche es nicht zulässt Plätze für Zweitstudienbewerber offen zu halten. Nach der Hochschulverordnung müssen aber 3% der Studienplätze für Zweitstudienbewerber offen gehalten werden. Und bei einer Zulassungszahl von 20 muss mind. ein Platz für diese Sonderquoten angeboten werden.
Kann es tatsächlich sein, dass gar kein Platz für Zweitstudienbewerber frei ist?
Wir sehen nicht, weshalb bei einer Zulassungszahl von 20 und einer Zweitstudienquote von 3 % ein Studienplatz für Zweitstudienbewerber zwingend angeboten werden muss. Insoweit ist das Landesrecht allerdings nicht einheitlich. Im Saarland beträgt die Quote für Zweitstudienbewerber 5 v. H. (=1 Studienplatz bei 20 Studienplätzen). Wir wissen nicht, auf welches Bundesland sich die Anfrage bezieht, so dass wir insoweit keine weiteren Auskünfte erteilen können.
Dr. Zimmerling Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeits- und Verwaltungsrecht