Ich studiere Zahnmedizin in Berlin, ich habe mich schon letztes Semester für ein höheres Fachsemester an der Uni Köln, Bonn und Aachen beworben. Leider wurde ich nicht angenommen. Meine fragen sind : 1- Macht es Sinn würde es machen dann eine Studienplatzklage zu machen für einen wechsel ins höhere Fachsemester. 2- Da mein Mann sein Wohnsitz in Köln hat, werde ich ab dem 1.3 ebenfalls nach Köln umziehen, könnte man das als Härtefall nehmen. 3- Ich habe gehört, dass die Bewerbung auf außerkapazitäre Plätze und das Eilverfahren auch zum Teil selbst möglich ist und dann bei erst jeweiligen Ablehnungen die anwaltliche Hilfe genutzt werden könnte. Stimmt das und wie sicher ist das bei eigener Durchführung? Wann wäre der Zeitpunkt die Kanzlei um Mithilfe zu bitten? 4-wie sind nach ihrer Erfahrung bei den Unis in NRW mit solch einer Klage durchzukommen.
Eine Klage in NRW - egal, ob für das 1. oder für ein höheres Fachsemester - ist stets aussichtslos. Darüber hinaus würde ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mangels Anordnungsgrundes zurückgewiesen werden, weil eine einstweilige Anordnung nur dann ergehen kann, wenn ein dringendes Rechtsschutzbedürfnis besteht. Dies wird von den Gerichten in NRW stets verneint, wenn der Studienplatzkläger an einer anderen deutschen Hochschule in dem Wunschstudiengang eine Zulassung hat.
Ob es Sinn macht, über einen Härtefall zu streiten, wagen wir ebenfalls zu bezweifeln. Ein Klageverfahren würde frühestens nach 1-2 Jahren entschieden (in erster Instanz). Von daher bleibt nichts anderes übrig, als weiterhin sich um einen Studienplatz im höheren Fachsemester im normalen Vergabeverfahren zu bewerben.
Dr. Zimmerling Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeits- und Verwaltungsrecht