Ich bitte um Auskunft bzgl. folgenden Sachverhaltes: Mein Sohn studiert in Pecs/Ungarn ab Februar im letzten vorklinischen Semester. Er hat das Rigorosum (=Physikum) in allen Fächern bestanden. Es steht lediglich der 2. Teil des Physiologie-Scheins plus Physikum in diesem Fach aus. Die Anerkennung der übrigen Fächer soll noch im Januar im LPA erfolgen. Berwerbung bei Hochschulstart.de erneut letzte Woche. Bewerbung für Quereinstieg an allen deutschen Unis, soll jetzt erfolgen. Macht es mehr Sinn, jetzt gleich wg. Quereinstieg zu klagen, oder ist es erfolgversprechender, dies nach dem komplett bestandenen Physikum in Ungarn zu tun ? Ergänzung: es handelt sich um Humanmedizin
Wenn ein Studienbewerber nach Abschluss des Wintersemesters einen Anrechnungsbescheid über 3 Semester erhält, ist es sinnvoll, im Sommersemester auf Zulassung zum 4. Fachsemester zu klagen. Man darf natürlich nur diejenigen Hochschulen verklagen, wo Vollstudienplätze zu erwarten sind. Zum kommenden Wintersemester steht zu befürchten, dass die Anzahl der Studienplatzkläger zum 1. klinischen Fachsemester weiter ansteigen wird.
Dr. Zimmerling Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeits- und Verwaltungsrecht