Hallo ! Ich habe mein Bachelorstudiengang vor ca. 3 Tagen beendet und als ich in der Studentenkanzlei telefonisch mein Transcript angefordert habe, wurde mir mein Durchschnitt mitgeteilt. Für meinen konsekutiven Master brauche ich einen Schnitt von 2,5 , jedoch habe ich nur eine 2,6 (was mir im voraus leider nicht bewusst war, da ich nicht sicher war, wie die Noten gewichtet sind, da entsprechendes in der Prüfungsordnung nicht vermerkt war). Habe ich eine Möglichkeit diesen Studienplatz einzufordern? Vielen Dank im voraus!
Zulassungsvoraussetzung ist Zulassungsvoraussetzung. Wenn man einen Schnitt nicht erreicht, hat man insoweit Pech gehabt. Gelegentlich kann man darüber streiten, ob der geforderte Schnitt unverhältnismäßig ist. So hat die Universität Münster einmal in einem Studiengang den erforderlichen Notendurchschnitt auf 1,4 festgesetzt. Dies hat das Verwaltungsgericht nicht akzeptiert. Bei 2,5 sieht dies natürlich anders aus. Entscheidend ist insoweit, wie viele Absolventen des Bachelor-Studienganges diesen Notendurchschnitt erreichen. Wenn dies mindestens 2/3 der Absolventen sind, lässt sich nach unserer Einschätzung leider nichts machen.
Dr. Zimmerling Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeits- und Verwaltungsrecht