ich möchte im WS 14/15 mit Ihrer Hilfe eine Klage für das 1. klinische Semester durchführen. Pro forma möchte ich mich bei hochschulstart bewerben (weil ja eventuell die Anrechnung der Wartezeit bald über die Anzahl der Bewerbungen läuft!?). Gilt es bei der Bewerbung bestimmte Universitäten anzugeben, da man sie sonst später nicht im Verfahren für das 1. klinische Semester verklagen kann?