Ich studiere an der Semmelweis-Universität in Budapest, Physikum Juli 2014. Deshalb ergeben sich für mich folgende Grundsatzfragen:
1. Sind auch Zulassungen an Unis mit Modellstudiengängen einklagbar? 2. Bei Bewerbungsfrist 15.7.2014 werde ich noch nicht das Physikumszeugnis haben, ist das ein Problem und reduziert es meine Chancen? 3. Kann ich ein bis zwei Präferenzunis nennen und macht das Sinn? 4. Ist die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung kostenpflichtig?
Ihre Fragen lassen sich schnell und knapp beantworten:
1. Jein, bei machen Unis geht es, bei anderen nicht. 2. Kein Problem. Das Physikumszeugnis brauchen wir erst im September/Oktober 3. Präferenzunis machen grundsätzlich keinen Sinn. Sie können anhand unserer Erfolgsprognose, die wir ca. Mitte September erstellen, entscheiden, welche Unis verklagt werden sollen. Ist die Chance bei einer Ihrer Präferenzunis z.B. "so làlà", kann man diese durchaus verklagen. Sehen wir die Erfolgsaussichten gegen 0, wäre es Unsinn, diese Uni zu verklagen. 4. Nein, bei uns nicht.
Alexander Klein Rechtsanwaltsfachangestellter
Rechtsanwälte Dr. Brehm & Dr. Zimmerling www.zimmerling.de 0681/37940-26