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Wechsel von einer ausländischen Hochschule an eine deutsche Hochschule nach Abschluss der Vorlesungszeit und vor Prüfungsbeginn
Die Universität Leipzig hat die Anerkennung eines an der Szent István Universität erworbenen Leistungsnachweise nicht anerkannt, weil diese Studentin 2 Tage vor dem Leistungsnachweis sich aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung an der Universität Leipzig immatrikuliert hat. Die Universität Leipzig hat die Auffassung vertreten, dass insoweit eine unzulässige Doppelimmatrikulation vorliege. Dem ist - für diesen konkreten Fall - das VG Leipzig mit Beschluss vom 13.06.2014 entgegengetreten, weil die Lehrveranstaltungen an der Universität Budapest bereits abgeschlossen waren und es nur noch um die Ableistung der Prüfung ging. Wir hatten genauso argumentiert. Es bleibt abzuwarten, ob die Universität Leipzig Beschwerde einlegen wird.