mein Vater hat eine Rechtsschutzversicherung für sich und die Familie, ich besitze allerdings auch eine separat abgeschlossene Versicherung. Beide Versicherungen übernehmen eine begrenzte Zahl von sog. Studienplatzklagen. Vor diesem Hintergrund stellen sich mir die Fragen, ob ich einen Teil der Verfahren von der einen und einen anderen Teil von der anderen Versicherung decken lassen kann und darf.
Vielen Dank für eure Hilfe und mit freundlichem Gruß, Christoph
Sofern die Eltern eine Rechtsschutzversicherung besitzen und auch der Studienbewerber, können beide Rechtsschutzversicherungen in Anspruch genommen werden. Wir machen dies "gerne" dann, wenn eine Rechtsschutzversicherung sich bockig zeigt und keinen Rechtsschutz gewähren will. Alsdann nutzen wir die andere Rechtsschutzversicherung, um gegen die unwillige Rechtsschutzversicherung Deckungsschutz einzuklagen.
Dr. Zimmerling Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeits- und Verwaltungsrecht