Studienplatzklage-Forum
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steuerrechtliche Behandlung von Berufsausbildungskosten (wie z.B. Kosten einer Studienplatzklage)
In der Vergangenheit haben bereits mehrfach Finanzgerichte Berufsausbildungskosten als Werbungskosten, die abzugsfähig sind, anerkannt. Nachdem vor ca. 3 Jahren der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung geändert und derartige Berufsausbildungskosten als abzugsfähige Werbungskosten anerkannt hat, hat der Gesetzgeber unverzüglich das Gesetz geändert. Der Bundesfinanzhof hat jedoch nunmehr ausweislich einer in diesen Tagen bekannt gewordenen Entscheidung vom 17.07.2014 diese Gesetzesänderung (vom 07.12.2011) für verfassungswidrig erklärt, den Rechtsstreit ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht zur abschließenden Entscheidung vorgelegt. Erfahrungsgemäß werden noch (mindestens) 1-2 Jahre vergehen, ehe das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird. Auf jeden Fall sollten die Studienplatzkläger bzw. ihre Eltern die Kosten einer Studienplatzklage als Werbungskosten geltend machen. Gegebenenfalls sollten Sie sich insoweit mit Ihrem Steuerberater in Verbindung setzen (BFH, Vorlagebeschluss vom 17.07.2014 - VI R 8/12 -).
Dr. Zimmerling Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeits- und Verwaltungsrecht