wie verhält bzw. entscheidet eine Hochschule, wenn z.B. 5 außerkapazitäre Plätze vorhanden sind, sich aber 10 Personen mit einem Anwalt einklagen wollen? Wird hier unter 10 Bewerbern ausgelost, oder werden die Bewerber, die näher am NC sind und Wartesemester gesammtelt haben, bevorzugt?
Wenn die Plätze vom Gericht ermittelt wurden, entscheidet auch das Gericht, wie die Plätze vergeben werden sollen. In aller Regel ist das durch ein Losverfahren. Nur ganz wenige Gerichte ziehen hierzu die Qualifikation (Abinote, Wartezeit) heran.
Alexander Klein Rechtsanwaltsfachangestellter
Rechtsanwälte Dr. Brehm & Dr. Zimmerling www.zimmerling.de 0681/37940-26