Ich habe mich bei der Fachhochschule München für Maschinenbau, Fahrzeugtechnik und Luft- und Raumfahrttechnik beworben und einen Ablehnungsbescheid erhalten. Ich habe für Fahrzeugtechnik und Maschinenbau in Deggendorf, Rosenheim und Landshut eine Zusage erhalten. Mich würden die Aussichten auf Erfolg interessieren und wann es ratsam ist die Klage einzureichen? (wegen eventuellen Nachrückverfahren) Haben Sie Mandanten gegen die FH München vertreten und mir welchem Ausgang?
Vorliegend stellt sich zunächst die Frage, ob die beiden Studiengänge weitgehend identisch sind. Wenn dies der Fall ist, kann es Probleme beim Einklagen eines Studienplatzes an der HS München geben, wenn eine Zulassung an einer anderen Hochschule bereits erfolgt ist. Wenn man die verschiedenen Studiengänge nicht miteinander vergleichen kann (Sie somit in dem einzuklagenden Studiengang noch keine Zulassung an einer anderen Hochschule erhalten haben) , gibt es keine Probleme, gegen die HS München zu klagen. Prognosen lassen sich nicht erstellen, da die Anzahl der Studienplatzkläger schwankt und insbesondere auch die Hochschulen überbuchen. Dies bedeutet, dass sie mehr Studienbewerber zulassen (und sich auch mehr Studienbewerber immatrikulieren) die als es der festgesetzten Zulassungszahl entspricht. Derartige Zulassungen sind kapazitätsdeckend. Ob es solche Überbuchungen gibt, weiß man im Voraus nie. Aus diesem Grunde empfehlen wir immer, nach Möglichkeit mehere Hochschulen zu verklagen (sofern dies finanziell möglich ist).
Alexander Klein Rechtsanwaltsfachangestellter
Rechtsanwälte Dr. Brehm & Dr. Zimmerling www.zimmerling.de 0681/37940-26