erstmal vielen Dank für Ihren Service. Ich wollte mich für das WS 2017/2018 an der FU Hagen als beruflich Qualifizierte für ein Probestudium für den Studiengang B.A. Kulurwissenschaften einschreiben lassen. Da die Ausstellung meines luxemburgischen Berufsabschlusses als Bürokauffrau erst 2016 infolge der „Anerkennung meiner erworbenen Kompetenzen“ (Gegenstand war meine langjährige einschlägige Berufserfahrung) über das Bildungsministerium in Luxemburg erfolgte, erfülle ich nicht die für die Einschreibung geforderte dreijährige Berufserfahrung nach der Ausbildung (was auch §4BBHZVO entspricht) und der Antrag wurde aus diesen Gründen abgelehnt. Als Ersatz für eine Beschäftigung wird u.a. die Erziehung minderjähriger Kinder (in meinem Fall 13 Jahre) anerkannt, die ebenfalls auf die Zeit nach der Ausbildung fallen müsse, was mir auch seitens der Uni bestätigt wurde. Demzufolge wäre die Erziehung vor einer Ausbildung weniger wert als nach einer Ausbildung, was für mich ein Ungerechtigkeitselement in sich birgt. Ich stelle mir nun die Frage, ob es eventuell sinnvoll wäre, diesbezüglich eine Beschwerde an die Uni zu richten. Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung. Mit freundlichen Grüssen
Wir nehmen Bezug auf die Anfrage vom 04.09.2017. Wir benötigen für die Beantwortung der gestellten Frage sowohl den Zulassungsantrag also auch den Ablehnungsbescheid. Allein aufgrund der Sachverhaltsschilderung im Studienplatzklage-Forum können wir keine sichere Auskunft erteilen.
Dr. Zimmerling Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeits- und Verwaltungsrecht