ich habe im Sommersemester 2020 den Kurs „Einführung in die Stochastik" an der FernUniversität in Hagen belegt und dort meine Prüfung abgelegt. Da ich davon ausging, die Prüfung erfolgreich zu absolvieren und für dieses Semester einen Auslandaufenthalt im Rahmen meines Lehramtsstudiums geplant hatte, erfolgte meinerseits keine Rückmeldung für das jetzt folgende Wintersemester 2020/21. Leider ist das Ergebnis der Prüfung negativ ausgefallen, was mir am 27.10.2020 und damit leider erst nach Verstreichen der Rückmeldefrist mitgeteilt wurde. Zudem ist es mir durch die aktuellen Umstände im Zuge der COVID-19-Pandemie leider unmöglich, meinen Auslandsaufenthalt wahrzunehmen. Ich habe daher aufgrund der besonderen Ausnahmesituation einen Härtefallantrag auf nachträgliche Rückmeldung/Immatrikulation gestellt, um die Möglichkeit zu erhalten, die Prüfung in diesem Semester erneut abzulegen. Dieser wurde leider mit der Begründung abgelehnt, dass „[…] die Aufhebung der Exmatrikulation und eine verspätete Rückmeldung zum Wintersemester 2020/2021 zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich, da die Rückmeldefrist bereits abgelaufen ist und das Semester bereits begonnen hat“.
Meine Frage ist, ob es jetzt für mich irgendeine Möglichkeit gibt, diesen Studienplatz doch noch irgendwie einzuklagen oder Druck auszuüben, um nicht erst im nächsten Semester weiterstudieren zu können.