Anfang April 2012 hat die Landesregierung des Landes Niedersachsen den Entwurf eines Änderungsgesetzes zum Niedersächsischen Hochschulgesetz eingebracht, wonach die Universität Oldenburg eine Medizinische Fakultät ab dem kommenden Wintersemester erhalten soll. Hierfür ist Voraussetzung, dass die Universität Oldenburg „mit Trägern von besonderes qualifizierten Krankenhäusern Vereinbarungen über die Mitwirkung der Krankenhäuser an der Erfüllung der Aufgaben der Medizinischen Fakultät der Universität Oldenburg" schließt. An der neu eingerichteten Medizinischen Fakultät der Universität Oldenburg wird weiterhin nach dem 20. Mai 2012 ein Gründungsdekanat bestellt. Nach dem Gesetzesentwurf wird für den Studiengang Humanmedizin an der Universität Oldenburg die jährliche Zulassungszahl ab dem Wintersemester 2012/2013 auf 40 festgesetzt.
Bei Neueinrichtung einer Medizinischen Fakultät oder eines Medizinischen Studienganges gab es in der Vergangenheit stets erhebliche Probleme, mit der Folge, dass zusätzliche Studienplätze eingeklagt werden konnten. Vorliegend ist allerdings zu beachten, dass - zumindest nach dem Gesetzesentwurf - in dem Hochschulgesetz festgeschrieben wird, dass sich die Zulassungszahl auf 40 Studienplätze beläuft. Wenn es hiernach keine Kapazitätsberechnung gibt, sondern schlicht und einfach der Gesetzgeber eine Zulassungszahl festsetzt, wird es zumindest im vorläufigen Rechtsschutzverfahren schwierig werden, diese Zulassungszahl "zu knacken". Von daher wird man nicht davon ausgehen können, dass sich durch die Errichtung der Medizinischen Fakultät der Universität Oldenburg die Zulassungschancen in den Kapazitätsprozessen verbessern.
Dr. Zimmerling Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeits- und Verwaltungsrecht