Hallo, ich mache dieses Jahr mein Abitur und werde vermutlich einen Schnitt von 2,5 erreichen. Da ich trotz des Schnittes gerne Psychologie studieren würde und deshalb die Studienplatzklage in Betracht gezogen habe, würde mich interessieren wie das genau abläuft. Muss ich mich erst bewerben und nachdem ich abgelehnt wurde Klage einreichen?
Nein, Sie sollten schon lange, bevor die Ablehnungsbescheide ergehen, einen Rechtsanwalt beauftragen. Frist: 15.07.2012!
Bei der Studienplatzklage werden bei den Verwaltungsgerichten Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen (Eilverfahren) gestellt, mit dem Antrag auf Zulassung außerhalb der Kapazität. Damit diese Anträge gestellt werden können, muss vorher bei den Hochschulen fristgerecht ein Zulassungsantrag außerhalb der Kapazität gestellt werden. Für diese Anträge gelten in den Bundesländern völlig unterschiedliche Fristen, beginnend mit dem 15.07. (für ein Wintersemester). Zu diesem Zeitpunkt haben Sie natürlich aufgrund Ihrer (innerkapazitäten) Bewerbungen an den Hochschulen noch keine Antwort.
Die Studienplatzklage ist völlig getrennt von Ihren "normalen" Zulassungsanträgen zu betrachten.
Wer rechtzeitig vor dem 15.07. einen Rechtsanwalt beauftragt, hat somit eine wesentlich größere Auswahl an zu verklagenden Hochschulen als jemand, der erst nach Eingang aller Ablehnungsbescheide den Rechtsweg beschreitet, und damit erheblich bessere Chancen.
Alexander Klein Rechtsanwaltsfachangestellter
Rechtsanwälte Dr. Brehm & Dr. Zimmerling www.zimmerling.de 0681/37940-26