Eine der am häufigsten gestellten Fragen lautet: "Wann soll ich Ihnen das Mandat erteilen?"
Altabiturienten (solche, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem Jahr 2011 erworben haben), sollten uns möglichst noch im Mai beauftragen. Neuabiturienten sollten dies im Juni tun.
Viele Studienbewerber hoffen auf einen Platz im Vergabeverfahren von hochschulstart.de und warten beide Ablehnungsbescheide ab, ehe sie uns beauftragen. Dadurch mindern sie ihre Chancen.
Wir müssen, um gegen die einzelnen Hochschulen auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität klagen zu können, Zulassungsanträge auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität bei den jeweiligen Hochschulen stellen. Hierfür gilt es, Fristen zu wahren, die teilweise vor dem Ende des Vergabeverfarens der Stiftung für Hochschulzulassung enden. Erteilt uns ein Studienbewerber erst danach das Mandat, haben wir nicht mehr die volle Auswahl, was das Verklagen der einzelnen Hochschulen betrifft.
Vor Veröffentlichung der Zulassungszahlen im Juli/August wissen wir noch nicht, bei welchen Hochschulen eine Klage aussichtsreich ist, daher stellen wir vorsorglich für alle Mandanten an allen Hochschulen die Zulassungsanträge. Für Mandanten aus vorangeganenen Semestern tun wir das ganz automatisch und ohne, dass weitere Kosten entstehen. Für Mandanten, die für das fragliche Semester Mandat erteilen, erheben wir für den Fall einer Mandatsbeendigung (z.B. wegen einem Erfolg im zentralen Vergabeverfahren) vor Einreichung der Anträge bei Gericht lediglich eine Pauschale von einmalig 300,- € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sonstige Kosten wie Gerichtsgebühren sind zu diesem Zeitpunkt nicht angefallen.
Alexander Klein Rechtsanwaltsfachangestellter
Rechtsanwälte Dr. Brehm & Dr. Zimmerling www.zimmerling.de 0681/37940-26