ich habe mich an einer uni für einen masterstudiengang beworben und habe einen der letzten rangplätze auf grund meiner bachelornote erhalten. nun meine frage...
anscheind hat die uni nicht meine 2 wartesemester berücksichtigt, (wird auch laut telefonauskunft generell nicht gemacht) kann ich dagegen klagen??
kann man nicht dagegen klagen, dass man bis 15.07. eines jahres klage einreichen muss (kapazitätsklage), obwohl man doch noch garnicht weiß ob man angenommen oder abgelehnt wird?
Nach Auffassung der Rechtsprechung hat ein Studienbewerber nach Abschluss des Bachelor-Studienganges sein Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz auf freien Zugang zum Hochschulstudium verwirklicht. Demzufolge kann die Zulassung zum Master-Studiengang weitgehend reglementiert werden. Hierbei ist abschließend noch nicht geklärt, ob es für die Zulassung zum Master-Studiengang überhaupt eine Wartezeitzulassung geben muss. Soweit ersichtlich, wird diese Frage von der Rechtsprechung überwiegend verneint. Soweit man dagegen klagen will, hat dies mit einer Kapazitätsklage überhaupt nichts zu tun. Deswege gilt auch insoweit der 15.7. für die Bewerbung außerhalb der festgesetzten Kapazität nicht. Allerdings muss man rechtzeitig gegen einen Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen bzw. Klage erheben.
Dr. Zimmerling Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeits- und Verwaltungsrecht