Hallo, Ich habe mich für das Wintersemester 2012/2013 an vielen Hochschulen in Deutschland für das Fach Psychologie beworben (Abitur seit 2011), jedoch nur Ablehungsbescheide erhalten.Als einzige Chance in Deutschland noch an einen Studienplatz im Fach Psychologie zu kommen, ohne die 12 Wartesemester abzuwarten sehe ich das Einklagen eines Studienplatzes. Allerdings stellt sich mir die Frage wie ich richtig vorgehe?! Bewerbe ich mich nächstes Jahr erneut auf das Wintersemester und schalte parallel einen Anwalt ein der für mich eine Klage anstrebt oder welche Alternativen mit welchen Aussichtschancen gibt es? Kann man sich auch zum Sommersemester einklagen und wenn ja welche Fristen sind hierfür zu beachten?! Vielen Danke für Ihre Hilfe!
eine Studienplatzklage ist auch zum Wintersemester 2012/2013 noch möglich. Hierzu sollten Sie sich baldmöglichst mit einem Anwalt (am besten natürlich mit uns) in Verbindung setzen.
Es gelten unterschiedliche Fristen: In einigen Bundesländern ist insoweit der 15.07. zu beachten, in anderen der 01.09., 01.10. oder 15.10.
Man kann sich auch zum Sommersemester einklage, jedoch lassen von allen Hochschulen in Deutschland nur 2 zum Sommersemester zu, so dass eine Klage zum Sommersemester bestenfalls ergänzend erwägt werden sollte. In den betreffenen Bundesländern dieser beiden Universitäten (Mainz und Würzburg) sind keine Fristen normiert. Eine Studienplatzklage kann somit auch erst zum Semesterbeginn in Angriff genommen werden.
Aber um dies noch einmal zu betonen: Einer Klage zum WS 12/13 steht (noch) nichts im Weg.
Alexander Klein Rechtsanwaltsfachangestellter
Rechtsanwälte Dr. Brehm & Dr. Zimmerling www.zimmerling.de 0681/37940-26