ich studiere momentan im Ausland und stehe vor folgender Problematik. Zum SS 2014 habe ich mich bei einigen Universitäten für das 4. vorklinischen Semester beworben. Zum Zeitpunkt der Bewerbung hatte ich 2 vom LPA angerechnete Semester und befand mich im 4. Nun habe ich eine Zusage für einen Teilstudienplatz bekommen und vorsichtshalber den Zuständigen in der Studentenkanzlei kontaktiert. Ich wollte in Erfahrung zu bringen, ob es möglich ist sich einzuschreiben und beurlauben zu lassen. Der Hintergedanke war so für die Bewerbung zum kommenden WS bessere Chancen zu haben. Die Möglichkeit wurde mir gegenüber verneint. Mich interessiert nun, ob die Universität mir dieses Vorhaben ohne weiteres versagen kann und ob es eine rechtliche Grundlage gibt um dagegen vorzugehen bzw. ob dies überhaupt Sinn macht (oder ob eine "normale" Studienplatzklage vielversprechender ist).