Hallo, ich habe einen Teilstudienplatz und jetzt im Frühjahr 2014 das Physikum mitgeschrieben, dieses aber leider nicht bestanden. Nun habe ich an 2 Universitäten eine Zulassung zum 1. klinischen Semester erhalten, von Seiten der Unis darf ich mich aber nirgends einschreiben, da das Physikum Vorraussetzung für die Einschreibung sei. Gibt es auf rechtlicher Grundlage eine Möglichkeit, einen der Studienplätze behalten zu können - trotz noch nicht bestandenem Physikum? Vielen Dank für Ihre Antworten und Informationen.
Nein eine solche Möglichkeit gibt es leider nicht. Die Zulassungen für das erste klinische Semester erfolgen immer unter der Bedingung, dass die Zulassungsvoraussetzungen (also bestandener Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung) vorliegen. Wenn ein zugelassener Bewerber den Platz nicht annehmen kann, rückt ein anderer nach.
Also keine Chance; Sie müssen sich nächstes Semester wieder bewerben.
Alexander Klein Rechtsanwaltsfachangestellter
Rechtsanwälte Dr. Brehm & Dr. Zimmerling www.zimmerling.de 0681/37940-26