ich bin vor Jahren freiwillig aus der Polizei ausgestiegen. Meine Ausbildung bei der Polizei zählt als Erststudium, als Zweitstudium würde ich gern Medizin machen. Sollte ich ein fachärztliches Gutachten bekommen, dass ich polizeiuntauglich bin, könnte ich damit einen Härtefallantrag stellen? Ich weiß von einem Fall, der aus gesundheitlichen Gründen direkt nach der Ausbildung von der Polizei "gekündigt" wurde (aber nicht freiwillig gegangen ist) und über Härtefallantrag einen Studiumsplatz in Medizin bekommen hat. Und sollte ein Härtefallantrag möglich sein, ist es dann möglich, mit Ihnen einen telefonischen Termin, zwecks Hilfe bei der Begründung, zu vereinbaren?