wenn in einer Examensklausur bei einer Ergänzungsfrage, bei der bloß Begriffe genannt werden sollen, steht, dass ein Begriff nicht genannt wurde, der aber erwähnt wurde. Dann muss man an der Stelle statt 3/4 Punkten ja eigentlich 4/4 Punkten bekommen. Ob das am Ende kausal für das Ergebnis ist, darum geht es mir nicht. Es geht nur darum, ob nachträglich gesagt werden kann, dass sich der Korrektor verschrieben hat und eigentlich einen anderen Begriff hören wollte.
Weil in der Klausur steht am Rand bei der Liste der zu nennenden Begriffe ausdrücklich XY fehlt und ich habe XY geschrieben. Meine Frage ist so abstrakt, weil in der Ladung stand, dass ich den Fall und die Lösung nicht weitererzählen darf.
Über eine kurze Rückmeldung, ob eine Art "Nachschieben von Gründen" möglich ist, würde ich mich freuen.
Ein "Nachschieben von Gründen" ist bei der Bewertung einer Prüfungsleistung stets möglich und - bei der Erhebung von Einwendungen - in der Regel auch erforderlich. Erfahrungsgemäß kommt jedoch seitens des Prüfers alsdann der Einwand, dass es auf diesen Korrekturfehler nicht ankam bzw. dass lediglich versehentlich etwas falsches eingetragen wurde. Die Fälle, in denen der Nachweis einer falschen Protokollierung zu einer Verbesserung der Note geführt hat, sind minimal. Von daher können wir insoweit keine große Hoffnung machen.
Dr. Zimmerling Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeits- und Verwaltungsrecht