derzeit führe ich eine Klage gegen meine Universität auf Grund von Befreiung der Anwesenheit. Es liegt eine Schwerbehinderung vor, die die Uni nicht akzeptiert. Leider zeiht sich die Klage zeitlich, gibt es Beschleunigungsverfahren in einem solchen Fall auch ohne Prozess?
"Akademische Tiefspringer. – Es gibt Theorien, die ihre Verbreitung und Beliebtheit dem Umstand verdanken, daß sie die Meßlatte nicht höher, sondern tiefer legen. Die Kurzbeinigen jubeln." (Rainer Kohlmayer")
Ob ein Grund zur Befreiung der Anwesenheit vorliegt, können wir in Ermangelung von Unterlagen nicht beurteilen. Soweit es um eine gerichtliche Auseinandersetzung geht, gibt es das normale Klageverfahren (das je nach Verwaltungsgericht einige Monate oder auch 2 Jahre dauert) und das vorläufige Rechtsschutzverfahren ("Schnellverfahren" ohne mündliche Verhandlung). Letzteres dauert üblicherweise in I. Instanz zwischen 2 Wochen und 2 Monaten. Dies sollte allerdings ein Rechtsanwalt wissen.
Dr. Zimmerling Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeits- und Verwaltungsrecht