Ich habe eine Zusage für die PH in Freiburg bekommen; Semesterbeitrag fristgerecht gezahlt, Fotokarte, Anmeldedaten hingeschickt - alles zeitlich pünktlich! Es fehlenden leider noch zwei Unterlagen wodurch mir die Einschreibung jetzt untersagt wurde! Ich weiß, dass alle angenommen wurde und dadurch es keine Warteliste gäbe - sprich ich würde keinem einen Platz wegnehmen! Gäbe es noch aus juristischer Sicht die Chance dennoch mit dem Studium im April anzufangen?
Bewerbungsfristen haben den Sinn, dafür Sorge zu tragen, dass rechtzeitig zum Semesterbeginn alle interessierte Studierende immatrikuliert sind. Wenn noch 1 oder 2 Plätze frei geblieben sind und es der Hochschule keine größere Mühe bereitet, die Plätze noch zu vergeben, besteht durchaus die Möglichkeit, dass man mit der Hochschule sich insoweit arrangiert. Allerdings hat die Hochschule stets Angst davor, dass es sich um einen Präzedenzfall handelt und weitere Nachzügler kommen. Von daher kann man nicht abwägen, wie groß die Zulassungschancen sind. Abwegig wäre es allerdings, den Rechtsweg zu beschreiten. Über Bewerbungsfristen setzt sich ein Gericht nicht hinweg.
Letztendlich könnte es jedoch auch auf die Frage ankommen, welche "zwei Unterlagen" noch gefehlt haben. Wenn beispielsweise das Abiturzeugnis gefehlt hat, hat dies ein ganz anderes Gewicht, als wenn eine Krankenkassenbescheinigung nicht rechtzeitig vorgelegen hat. Zumindest außergerichtlich kann man es unseres Erachtens noch einmal versuchen.
Dr. Zimmerling Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeits- und Verwaltungsrecht