Die Stiftung für Hochschulzulassung hat die Auswahlgrenzen in Abibesten- und Wartezeitquote bekannt gegeben:hochschulstart.de Im Vergleich zum Wintersemester 2010/2011 hat die Auswahl in der Abibestenquote erwartungsgemäß angezogen. Die nötige Wartezeit ist in allen 4 medizinischen Studiengängen auf dem Niveau des Wintersemesters 2010/2011, wobei die Auswahl ein wenig enger ist durch das nachrangige Kriterium der Abiturnote.
Alexander Klein Rechtsanwaltsfachangestellter
Rechtsanwälte Dr. Brehm & Dr. Zimmerling www.zimmerling.de 0681/37940-26