Hier nun unsere endgültige "Bewerbungsempfehlung für das WS 2012/2013: Eins vornweg: Wenn Sie aufgrund Ihrer Qualifikation Chancen auf eine Zulassung über hochschulstart.de sehen, setzen Sie sich bitte mit den einzelnen auf www.hochschulstart.de veröffentlichten Auswahlgrenzen, Boni etc. auseinander.
Nur wenn Sie Ihre Bewerbung einzig auf die Studienplatzklage fürs kommende Wintersemester ausrichten wollen, gilt folgendes:
Bewerben Sie sich ganz normal in der Altwarter- und der Abiturbestenquote.
Im AdH-Verfahren setzen Sie an die einzelnen Ortpräferenzen:
Zahnmedizin 1. Tübingen, Greifswald, Hamburg oder Rostock 2. Heidelberg oder Jena 3. Freiburg 4.: Ulm 5.-6.: irrelevant / frei wählbar
Zwischen den einzelnen Hochschulen müssen Sie sich entscheiden. Ferner gibt es im Vorauswahlverfahren einiger Hochschulen eine Mindest-Abiturnote, z.B. bei der Uni Rostock (bis Durchschnittsnote 2,3). Wenn Sie diese nicht erfüllen, ist eine Bewerbung und damit ein Verklagen dieser Hochschulen unmöglich.
Im Wesentlichen hängt die jeweilige Chance vom Verhalten Ihrer Mitbewerber ab. Genauer Informationen und exakte Empfehlungen finden Sie im Mandantenbereich dieses Forums.
Alexander Klein Rechtsanwaltsfachangestellter
Rechtsanwälte Dr. Brehm & Dr. Zimmerling www.zimmerling.de 0681/37940-26