ich habe eine Frage bezüglich der Vergabe der erklagten Studienplätze. Wenn ein Studienplatz gewonnen ist, wie wird entschieden, an welchen Mandanten der Platz vergeben wird?
Wird eine Hochschule zur Vergabe weiterer Studienplätze verpflichtet, werden diese in aller Regel verlost. Die Hochschule führt das Losverfahren durch; wir erhalten die Losergebnisse für unsere Mandanten.
In seltenen Fällen (gerichtsabhängig) werden die Plätze nicht verlost, sondern nach Qualifikation (Abinote, Wartezeit) vergeben.
Alexander Klein Rechtsanwaltsfachangestellter
Rechtsanwälte Dr. Brehm & Dr. Zimmerling www.zimmerling.de 0681/37940-26